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Schwerbehindertenausweis und GdB
Edit: Zum 01.01.2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis im entlich im praktischen Scheckkartenformat. Bei Neuantrag-Stellung wird dieser sofort ausgestellt, es ist aber auch möglich den Papierausweis ab sofort umzutauschen. Beachten Sie hierzu bitte die evtl. längeren Wartezeiten.
Bis 2015 soll die Umstellung abgeschlossen sein.




(Foto: BMAS, Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/03/2012-03-28-neuer-schwerbehindertenausweis.html)

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Der Schwerbehindertenausweis


Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.
Wozu braucht man einen? Bringt er Vorteile? Birgt er Nachteile? Wer hat überhaupt Anspruch auf einen solchen Ausweis?

Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten - wie der Name bereits sagt - nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der --> Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.
Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der GdB wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Er kann auch nachträglich noch verändert werden, aber nur nach einer erneuten Prüfung durch das Amt.
Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30, berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.
Die gesetzlichen Regelungen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie in der --> Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Wo und wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Die jeweilige Adresse kann man bei der Gemeinde oder Stadt erfragen.
--> Hier finden Sie eine Übersicht über die Versorgungsämter in Bayern

Ärztliche Bescheinigungen legt man dem Antrag am Besten sofort bei.
Ausserdem ist es ratsam, den Antrag zB. mit dem Arzt gemeinsam, oder auch einem Pflegefachdienst zB. Sozialstation oder einem entsprechenden Verein wie Rolliwelten e.V. oder VdK auszufüllen und entsprechend bestempeln zu lassen. Dies gilt im Übrigen für alle Anträge dieser Art, zB. auch für
Antrag auf Pflegestufe. Es verleiht dem Antrag nochmal ein ganz anderes "Gesicht", wenn von unabhängiger Stelle Unterstützung vorliegt.
Man kann den Antrag formlos stellen, wir raten jedoch dazu, das amtliche Formular zu nutzen. Bei formloser Antragstellung schickt Ihnen das Versorgungsamt den amtlichen Vordruck zu, den Sie dann ausgefüllt zurück schicken müssen.
Sie können sich den Vorduck auch hier runterladen und Ausdrucken. Viele entsprechende Vereine und Institutionen haben die Anträge aber auch vorliegen.

 

Wie kann man den Ausweis verlängern?

Der Schwerbehindertenausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Nur in den Fällen, in denen eine Neufeststellung des GdB wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Auf jeden Fall sollte man rechtzeitig an die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises denken - etwa drei Monate vor Ablauf sollten Sie sich darum kümmern.

Man kann den Ausweis zweimal ohne besondere Formalitäten verlängern lassen, entweder beim zuständigen Versorgungsamt oder - in den meisten Fällen - beim Bürgeramt der Stadt bzw. Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat.
Sicherheitshalber sollten Sie kurz kurz beim Bürgeramt/Stadtverwaltung anrufen und nachfragen, ob Ihr Ausweis dort verlängert werden kann. Ist der Ausweis bereits zweimal verlängert worden, ist kein Verlängerungsfeld mehr frei. Dann muss beim Versorgungsamt ein neuer Ausweis beantragt werden. Sie brauchen in diesem Fall ein neues Lichtbild. Ärztliche Gutachten müssen Sie für die Verlängerung nicht mehr beifügen.
Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben: Sie können beim zuständigen Versorgungsamt einen neuen Ausweis beantragen, ein neues Lichtbild ist erforderlich. Natürlich müssen Sie die ärztlichen Gutachten auch in diesem Fall nicht noch einmal einholen.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert (verbessert oder verschlechtert) hat, sind Sie verpflichtet, dies dem Versorgungsamt mitzuteilen, damit gegebenenfalls der GdB und die Merkzeichen neu festgesetzt werden können.
 

Darf man mit dem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen parken?

Nein, der Besitz eines solchen Ausweise allein reicht nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen! Lesen Sie dazu ausführlich --> Behindertenparkplätze


Muss man einen Schwerbehindertenausweis haben, wenn man schwerbehindert ist?

Nein - man kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen, man muss aber nicht.
Auch ohne den Ausweis und ohne Feststellung des Grads der Behinderung hat man einen Anspruch auf Hilfen und Nachteilsausgleiche, zum Beispiel im Berufsleben. Manche Leute scheuen die ärztlichen Untersuchungen, die meist notwendig sind, um einen Ausweis zu beantragen. Andere machen die Erfahrung, dass der Schwerbehindertenstatus Nachteile bringt, zum Beispiel in einem Vorstellungsgespräch.
Aus gesetzlicher Sicht darf jedoch ein schwerbehinderter Mensch nicht benachteiligt werden, nur weil er einen entsprechenden Ausweis besitzt!
Jeder schwerbehinderte Mensch - ob mit oder ohne Schwerbehindertenausweis - hat zwar Ansprüche auf Hilfen oder Nachteilsausgleiche, in der Praxis jedoch kann man die Nachteilsausgleiche meist nur nutzen, wenn man auch einen Schwerbehindertenausweis vorlegen kann. Dies gilt für die meisten Ämter, genau so wie für öffentliche Einrichtungen für die man Eintritt bezahlen muss oder auch zB. beim Autokauf. Hier wird in der Regel immer die Vorlage des Schwerbehindertenausweises verlangt.

Es gilt also persönlich abzuwägen, ob man den Schwerbehindertenausweis wirklich möchte und braucht. Um bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können, braucht man den Ausweis aber auf jeden Fall. Solche Nachteilsausgleiche, für die man den Ausweis als Nachweis braucht, können zum Beispiel auch steuerlich oder arbeitsrechtlich relevant sein.

Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (zum Beispiel Museen, Schwimmbäder, Kinos) bieten besondere Preisnachlässe für Menschen mit Behinderungen an, die erst bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden. Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, die die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen möchten, brauchen ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis.
Ausserdem ist im Schwerbehindertenausweis ggfl. eine Begleitperson vermerkt, die dann immer kostenlos mitfahren/-gehen darf!

Was ist der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?

Ausweise in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen, also alle, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können.

Der grün-orangene Ausweis ist für schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.

Muster Vorderseite orange-grün

Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte, die keine solche Beeinträchtigung haben, haben trotz der Behinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel.
 

Unentgeltliche Beförderung? - Nicht ganz

Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Ganz kostenlos ist die Beförderung im Grunde genommen aber nicht:
Beim Versorgungsamt muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen. Diese kostet in der Regel für ein halbes Jahr 30 Euro, für ein ganzes Jahr 60 Euro. Für jemanden, der nur einmal pro Jahr Bus fährt, lohnt sich die Wertmarke also nicht.
Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag tatsächlich kostenlos; dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilfslos) oder "Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGBIII, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten. Fragen Sie bei Ihrem Versorgungsamt nach!

Welche Merkzeichen werden in den Ausweis eingetragen?

Im Ausweis werden spezifische Behinderungen durch die folgenden Merkzeichen kenntlich gemacht:

  • G: erheblich gehbehindert
  • aG: außergewöhnlich gehbehindert
  • Gl: gehörlos
  • H: hilflos
  • Bl: blind
  • RF: Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist möglich. Die Befreiung obliegt seit dem 1.4.2005 nicht mehr den Sozialbehörden, sondern erfolgt direkt über die GEZ und ausschließlich auf Antrag. Mehr dazu finden Sie auf den --> Seiten der GEZ
  • B: Die Mitnahme einer Begleitperson ist möglich (aber keine Pflicht, wie früher oft irrtümlich angenommen wurde!)
  • 1. Kl.: Die 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn kann unter bestimmten Umständen mit einem Fahrausweis der 2. Klasse genutzt werden.
  • VB: Das Merkzeichen VB bedeutet: Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz oder einem anderen Nebengesetz zum BVG wegen eines Grades der Schädigungsfolgen (GdS) von wenigstens 50.
  • EB: Minderung der Erwerbsfähigkeit (mdE) von wenigstens 50; der Inhaber erhält Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes.

Genauere Informationen zu den Merkzeichen und den Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen, finden Sie zum einen in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) oder vor Ort bei Ihrem Integrationsamt.


Für Sie recherchiert:
Rolliwelten e.V.                                                   

Quellen: www.zbfs.bayern.de
www.vdk.de



 


 


 


 

 


 




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